Betreutes Wohnen
Was ist “Betreutes Wohnen für Abhängigkeitskranke oder psychisch behinderte Menschen”?
Viele Menschen haben große Schwierigkeiten im Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder so genannten „illegalen Drogen“. Manche leiden an einer dauerhaften Störung des seelischen Gleichgewichtes.
Eine langjährige Abhängigkeitsentwicklung oder chronische psychische Erkrankung können dazu führen, dass familiäre und soziale Beziehungen leiden, die Arbeit verloren geht, ernsthafte Gesundheitsprobleme entstehen und die gesamte Existenz bedroht ist.
Manchen Menschen fällt es schwer, aus eigener Kraft die nötigen Hilfen zu organisieren. Hier ist es sinnvoll und notwendig, betroffene Menschen in ihrer Wohnung und in ihrem persönlichen Umfeld aufzusuchen. Das Betreute Wohnen ermöglicht eine angemessene Unterstützung und hilft eigenständig zu leben.
Betreutes Wohnen ist eine Form der Eingliederungshilfe für Behinderte gem. § 53 SGB 12.
Bei Abhängigkeitskranken ist eine abstinente Lebensweise nicht die Voraussetzung, aber oft ein wichtiges Ziel des Betreuten Wohnens.
Unser Angebot an Sie
• wir unterstützen Sie in Ihrem Alltag in allen Bereichen, in denen es Ihnen wichtig ist (z.B. bei Behörden-
angelegenheiten, Wohnungssicherung, Geldangelegenheiten etc.)
• wir kümmern uns mit Ihnen um Ihre Gesundheit und den Aufbau zufrieden stellender Kontakte und
Beziehungen
• wir helfen Ihnen, sich mit dem Abhängigkeitsproblem und/oder der psychischen Behinderung erfolgreich
auseinanderzusetzen
• wir sorgen dafür, dass Sie eine feste Bezugsperson haben, die viel Erfahrung mitbringt und mit der Sie Ihre
Kontakte und Gesprächszeiten individuell absprechen können
• bei Integra arbeiten qualifizierte Fachkräfte aus unterschiedlichen Berufen mit dem Ziel einer optimalen
Unterstützung für Sie
Die ersten Schritte
Nach der telefonischen Kontaktaufnahme durch Sie oder durch Menschen aus Ihrer sozialen Umgebung erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme durch unsere regionalen Ansprechpartner. Wir klären Ihre Fragen und Ihre aktuelle Situation.
Zur Durchführung des „Betreuten Wohnens“ benötigen wir dann
• Ihre positive Entscheidung
• Ihre Bereitschaft zur verbindlichen Zusammenarbeit
• Ihre Motivation, etwas verändern zu wollen
• Eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme (gem. § 53 SGB XII) und erarbeiten mit Ihnen die ersten Ziele, die Sie erreichen möchten.
Die Kontaktaufnahme mit uns ist auch durch Verwandte, Bezugspersonen, Behörden oder Institutionen sinnvoll und möglich.
Rufen Sie uns an: 02335 8885202 (Geschäftsstelle)
oder direkt Ihren regionalen Ansprechpartner
Warum Betreutes Wohnen ?
“Weil ich hier genau
die Unterstützung bekomme,
die ich brauche”
“Weil ich in Krisensituationen
immer einen Ansprechpartner habe”
“Weil ich es nach
10 Jahren Obdachlosigkeit geschafft
habe, endlich eine Wohnung
zu bekommen”
“Weil ich nicht mehr rückfällig
werden will”
„Weil ich mich weiter stabilisieren möchte“
“Weil ich in meiner Wohnung leben
möchte und nicht in ein Heim gehen
möchte”
“Weil ich wieder Kontakt mit anderen
Menschen finden möchte”